Sichtvermerkspflicht

  1. Die Verfassung möge zwar im Einzelfall "möglicherweise" verbieten, einen unter Verstoß gegen die Sichtvermerkspflicht ins Bundesgebiet gelangten Asylbewerber von der Inanspruchnahme des Asylrechts auszuschließen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)