Sigrun Noske

  1. In Untersuchungshaft kommen mutmaßliche Täter, wenn Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr besteht, erklärt Sigrun Noske, Leiterin des Fachteams für Jugendgerichtshilfe beim Frankfurter Jugendamt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.05.2003)