Sittenwidrigkeit

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  1. Wir diskutieren über den Begriff der Sittenwidrigkeit. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Obergrenze ist laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur die Sittenwidrigkeit. ( Quelle: Die Welt Online vom 14.09.2004)
  3. Der 20. Zivilsenat des Gerichts befand, der Netzbetreiber könne nicht die Bezahlung der Gebühren verlangen, weil die zugrundeliegenden Verträge wegen Sittenwidrigkeit nichtig seien. ( Quelle: )
  4. Für eine Aufhebung der Sittenwidrigkeit der Prostitution sprechen sich unter anderem IHK, ÖTV, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, der Deutsche Juristinnenbund und die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität aus. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  5. Die rechtliche Diskriminierung basiert vor allem auf dem Verdikt der Sittenwidrigkeit der Tätigkeit von Sexarbeiterinnen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
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