Sitzland

  1. Die zugehörigen Einrichtungen werden je zur Hälfte von Bund und jeweiligem Sitzland getragen. ( Quelle: DLF - aus Naturwissenschaft und Technik 1996)
  2. Schon an diesem Beispiel sieht man, dass die einfache Formel von "Berlin als Sitzland" nicht funktioniert. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Das sogenannte Sitzland müßte mindestens zehn Prozent zu den Kosten der Europäischen Union beisteuern. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. Die bisherige Regelung, dass 50 Prozent der Gelder vom Bund und die andere Hälfte vom jeweiligen Sitzland aufgebracht werden müssen, habe zu einer positiven Entwicklung geführt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 11.11.2003)