Skontofrist

  1. Dies gilt bei laufender Geschäftsbeziehung insbesondere dann, wenn es nicht darum geht, die Berechtigung eines Skontoabzugs als solchen zu beurteilen, sondern wenn es um die Frage geht, ob eine Skontofrist eingehalten ist oder nicht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)