Sonderrechtsfahrten

  1. Ist Tempo 50 erlaubt, sollen Peterwagenbesatzungen bei Sonderrechtsfahrten höchstens 75 Stundenkilometer schnell fahren. ( Quelle: Die Welt vom 07.05.2005)
  2. Polizeivertreter hatten auf die erhöhte Einsatzbelastung verwiesen. 56 000 sogenannte Sonderrechtsfahrten fährt die Polizei im Jahr. ( Quelle: Die Welt vom 18.08.2005)