Jedes Jahr kann der Bauer einen Teil seines Sparguthabens abheben, wenn die vorherige Kontrolle der Distriktsforstverwaltung zeigt, dass er genug aufgeforstet hat und die kleinen Bäumchen gut pflegt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.09.2005)
Vom gewöhnlichen Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist können Bankkunden innerhalb eines Monats bis zu 2000 Euro ohne Kündigung des Sparguthabens abheben.
( Quelle: Die Welt vom 14.02.2005)