Spesenzuschüsse

  1. Wenn die Kl. zu einem anderen Ergebnis gelangt sei, so beruhe dies darauf, daß sie verdiente Provisionen gegen Fahrtkosten- und Spesenzuschüsse in Höhe von 38733,48 DM verrechnet habe. Dazu sei sie nicht berechtigt gewesen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)