Sportzwecken

  1. Sie möchten dessen Nutzung zu Sportzwecken außerhalb der Zeit werktags von 7 bis 19 Uhr sowie Lautsprecheranlagen, Musikdarbietungen und Verkauf von Lebensmitteln und Getränken an allen Tagen rund um die Uhr untersagt sehen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)