Sprachkentnisse

  1. Bewerber für das Studentenaustauschprogramm müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sein, zwei Fachsemester nachweisen können und über gute engliche oder französische Sprachkentnisse verfügen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)