Sprengstoffgesetz

  1. Die Kriminalpolizei ermittelt, weil in beiden Fällen gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen wurde. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Die Strafkammer befand den Hauptangeklagten Osman P. nur für schuldig, gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.05.2003)
  3. Nitrozellulose fällt heute unter das Sprengstoffgesetz! ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. An vielen Ecken wird schon geknallt. aber nach dem Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper nur zwischen dem 28. und 31. Dezember verkauft und nur in der Silvesternacht abgefeuert werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)