Staaten-Insolvenzverfahren

  1. Auch ohne ein formelles Staaten-Insolvenzverfahren könnte es daher bei den argentinischen Auslandsschulden auf der Grundlage von Freiwilligkeit und Gläubigergleichbehandlung zu neuen Lösungsmodellen kommen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.01.2002)