Staatsgesellschaften

  1. Fischler betonte, der Plan müsse für alle Arten von Exportsubventionen gelten: für Ausfuhrkredite, als Nahrungsmittelhilfe getarnte Aufkaufaktionen und die Abnahme von Lebensmitteln durch Staatsgesellschaften. ( Quelle: Die Welt Online vom 11.05.2004)
  2. Weltweit bestehen die jeweiligen Staatsgesellschaften (unabhängig von der Zahl der Pässe ihrer Bürger) immer häufiger aus einzelnen, in sich doch wiederum recht einheitlichen Gemeinschaften. ( Quelle: Welt 1999)