Steigerungssatzes

  1. Wegen der nach der Euroumstellung nun wieder geltenden Rundungsregelung beträgt die Erhöhung der Sozialhilfe tatsächlich sogar noch weniger als die Hälfte des zulässigen Steigerungssatzes und liegt nur minimal über einem Prozent. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.06.2002)