Steueranrechungsbetrag

  1. "Unter bestimmten Voraussetzungen kann - nach der Ratifizierung des Abkommens durch die Vertragsstaaten - auch von deutschen Anlegern ein so genannter Steueranrechungsbetrag in Anspruch genommen werden, der bislang nur US-Staatsbürgern zustand." ( Quelle: DIE WELT 2000)