Steuerausländer

  1. Der Verzicht Österreichs auf eine Kapitalertragsteuer für Steuerausländer berührt das Besteuerungsrecht des deutschen Fiskus nicht. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Der deutsche Anleger ist als Steuerausländer in Österreich von der Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) befreit. ( Quelle: DIE WELT 2001)