Stickstoffoxide

  1. Stickstoff: Für Stickstoffoxide sollen als Obergrenze zwei Gramm je Kilowattstunde festgelegt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Darin werden neue Grenzwerte insbesondere für Feinstaub und Stickstoffoxide festgelegt. ( Quelle: Die Welt vom 04.02.2005)