Straßen-Bedarfsplan

  1. Die Ministerialbeamten bestärkten ihn nun darin, daß das Land im Zuge der Auftragsverwaltung beim Bundesstraßenbau an den vom Gesetzgeber beschlossenen Straßen-Bedarfsplan und an Bonner Weisungen gebunden sei. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)