Straßenverkehrordnung

  1. Die Änderung der Straßenverkehrordnung, nach der Radler nicht mehr zwangsläufig den Radweg benutzen müssen und zudem in 180 Einbahnstraßen entgegen der Richtung fahren dürfen, scheint sich positiv ausgewirkt haben. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)