Strafsachen

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  1. Staatsanwaltschaften haben gegenüber dem Justizministerium eine Berichtspflicht; über 'Strafsachen von größerer Bedeutung' muß das Ministerium 'vor endgültigen Entschließungen' unterrichtet werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Das entschied der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs in einem Grundsatzbeschluß zur Verwertung von heimlich erlangten Beweisen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Im Zivilprozeß hätte sie nachweisen müssen, daß sie das Geld zu Recht erhalten hat, in Strafsachen liegt die Beweispflicht beim Gericht. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  4. Nach Auffassung des 3. BGH-Strafsenats hat das Landgericht Dresden den seinerzeit für politische Strafsachen zuständigen Richter zu Unrecht in vier Fällen freigesprochen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Gleichwohl stolpert der nicht mit Strafsachen befasste Jurist über die Pressemeldungen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.02.2003)
  6. Bislang können Zivil- und Strafsachen nach der ersten Verhandlung beim Amts- oder Landgericht (Eingangsinstanz) zunächst in die Berufung (Berufungsinstanz) überwiesen werden. ( Quelle: Tagesschau Online vom 26.11.2004)
  7. Nach Ansicht der CDU zu Unrecht, da dieses nur einen Rechtsschutz in Strafsachen vorsieht, nicht jedoch für Zivilprozesse. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  8. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Bundesanwaltschaft und den Bundesgerichtshof (BGH) für lange Verfahrenszeiten in Strafsachen gerüffelt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.03.2005)
  9. Kreditinstitute müssen den Ermittlungsbehörden bei Strafsachen und bei einem Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung Auskunft über die Geldgeschäfte des Kunden geben. ( Quelle: Tagesspiegel vom 07.09.2004)
  10. So soll es in Strafsachen grundsätzlich nur noch eine erste und zweite, aber keine dritte Instanz mehr geben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.11.2004)
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