Strafvereitlung

  1. Die Staatsanwaltschaft erklärte, gegen die Revierbeamtin werde wegen Strafvereitlung ermittelt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.08.2005)
  2. Staatsanwalt Kübner erklärte gegenüber der taz, daß zumindest das Verhalten des 1981 für Aufsichtsbehörde und Genehmigungsreferat zuständigen Ministerialrats Hermann Frank "den Tatbestand der Strafvereitlung im Amt eindeutig erfüllt." ( Quelle: TAZ 1987)