Um der 1990 geänderten Strahlenschutzverordnung Genüge zu tun, handelten Betriebsrat und Leitung des Brennelementewerks eine Vereinbarung aus, wonach ab 40 rem der Kontrollbereich mit der höchsten Strahlungswahrscheinlichkeit verlassen werden kann.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)