Streitwertrevision

  1. LAG Frankfurt ArbGG 1953 §§ 69 Abs. 2, 61 Abs. 2, 72 Streitwertrevision 1. In einem Teilurteil hat das Arbeitsgericht den Wert des Streitgegenstandes nach demjenigen Teil des Streitstoffes festzusetzen, über den durch das Teilurteil erkannt ist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Gutachter Peter Gottwald (Regensburg) hat vorgeschlagen, eine allgemeine 'Zulassungsrevision' einzuführen - statt der bisherigen 'Streitwertrevision', die derzeit von 60 000 Mark an das Tor zum BGH öffnet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)