Stromliefervertrages

  1. In den Kölner Fällen kritisierte das Gericht die Aufmachung der Werbung, weil sie nicht deutlich genug auf die finanziellen Belastungen hingewiesen hatten, die mit dem Abschluss des Stromliefervertrages verbunden waren. ( Quelle: ZDF Heute vom 14.06.2002)