Hornos Rechtsanwalt Bernhard Stuer will die rechtlichen Möglichkeiten vorstellen und dann werden die Bürger abstimmen, so wie immer.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Eine Verweigerung der wasserrechtlichen Erlaubnis durch Frau Höhn könnte Rheinbraun sogar Schadenersatzansprüche wegen Amtshaftung einräumen, urteilt Stuer.
( Quelle: Welt 1998)