Tätigkeit

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  1. Bedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Laienrichter sind: mindestens 25 Jahre und höchstens 70 Jahre alt, deutsche Staatsangehörigkeit. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Der Schaden, den die Gesellschaft erlitten haben soll, ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Geschäftsführeramts durch den Bekl. und nicht nur bei Gelegenheit dieser Tätigkeit verursacht worden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Sollte nicht die Existenz einer derart selbständigen Parallele zur Odysseus-Handlung der untrügliche Beweis für die Tätigkeit eines Kompilators sein? ( Quelle: FAZ 1994)
  4. Da diese "einfache" Tätigkeit zum schwierigen Problem wird, wenn eine Körperseite gelähmt und das Gleichgewicht gestört ist, benötigt er dazu mehrmaliges Üben in der Ergotherapie. ( Quelle: TAZ 1996)
  5. Rund vier Millionen Euro gibt das Ministerium für die Veranstaltungsreihe aus, der vierfache Wert komme durch ehrenamtliche Tätigkeit von Forschungseinrichtungen, Verbänden und Unternehmen hinzu. ( Quelle: Tagesspiegel vom 11.12.2003)
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