TRIPS-Abkommens

  1. Die Verfasser waren mit der Materie offenbar grob überfordert: Eine 5-jaehrige Laufzeit würde gegen Artikel 32 des internationalen TRIPS-Abkommens verstoßen, das die Geltungsdauer von Patenten generell auf mindestens 20 Jahre festlegt. ( Quelle: Telepolis vom 23.04.2002)