TVParteien

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  1. Das Schriftformerfordernis kann nur eine Klarstellung dessen leisten, was die TVParteien selbst geregelt haben, und das ist ausschließl. die Verweisungsnorm. Ledigl. diese Inbezugnahme muß dem Klarstellungserfordernis genügen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Damit würde auf dem Gebiet der Eingruppierung ein gänzl. freier Tarifraum geschaffen, die Angestellten würden in eine ungünstigere Position gebracht, als es die TVParteien in § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 und 5 vorgesehen haben. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Denn bei der Festsetzung der Gratifikationsleistungen und sonstigen Sonderzuwendungen handelt es sich nicht nur um einen Teilbereich der Lohnregelungsbefugnis und damit um einen typischen Regelungsbereich der TVParteien. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Schon dieser praktische Gesichtspunkt spricht bei den Küchenmeistern und Küchenlehrmeistern gegen eine bewußte Tariflücke. Außerdem soll der BAT nach dem Willen der TVParteien des öffentl. Dienstes dessen Angestelltentätigkeiten umfassend erfassen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Dabei stellt das BAG - entgegen einer in der Lit. sowie auch von den TVParteien vertretenen Auffassung - nicht auf die kleinste nicht mehr aufspaltbare Tätigkeitseinheit ab. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Die von den TVParteien gewählte Formulierung deutet vielmehr darauf hin, daß Anspruchszeiträume, die kalendermäßig unterbrochen sind - nämlich durch eine zwischenzeitl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Genauso wie staatl. Rechtsetzungsorgane können auch TVParteien allein im Rahmen ihrer Zuständigkeit wirksam Recht setzen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. Möglicherweise hätten die TVParteien eine noch geringere Vergütungsmöglichkeit (Lohngruppe) geschaffen, wenn sie die Tätigkeiten der Kl. bedacht und für regelungsbedürftig gehalten hätten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Das trifft vorliegend zu, da der Kl. in einem bestimmten Rhythmus in Normalschichten und in Spätschichten eingesetzt wird. Einen bestimmten Rhythmus des Schichtwechsels haben die TVParteien nicht vorgeschrieben. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  10. TVe werden dem Privatrecht zugeordnet; dann gilt aber auch für sie der Grundsatz, daß die TVParteien das Rechtsstatut bestimmen können. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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