Tatsachengrundlage

  1. Die Feststellungen des Landgerichts zu den nicht versteuerten Einkünften des Angeklagten seien "lückenhaft" und beruhten "insgesamt auf einer nicht tragfähigen Tatsachengrundlage", so die entscheidende Feststellung des Senats. ( Quelle: Merkur Online vom 17.10.2005)