Teebedarfsartikeln

  1. Nachdem das Landgericht den Sonntagsverkauf von "Tee und Teebedarfsartikeln" im Kaufhof untersagt hatte, hat Teehändler F. J. Werner Schmitt vom Kurfürstendamm nach seinen Angaben am Sonntag trotzdem dort eine Teekanne und Konfitüre erstanden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)