Todesfallschutz

  1. Die Versicherungssumme wird eingefroren, der Todesfallschutz bleibt erhalten. ( Quelle: Die Welt Online vom 30.08.2004)
  2. Beispielsweise bieten die französischen Kapitalisationsverträge (Capitalisation) überhaupt keinen Todesfallschutz. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Wer beispielsweise die oftmals tückischen Gesundheitsfragen in einem Lebensversicherungsantrag nicht korrekt beantwortet, setzt den Todesfallschutz für seine Angehörigen aufs Spiel. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  4. Die steuerfreie Auszahlung der Erträge gilt nur noch dann, wenn der Todesfallschutz während der gesamten Laufzeit mindestens 60 Prozent der einzuzahlenden Prämien beträgt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Zahlung der Rente aus dem dann aktuellen Fondsguthaben, hohe Renditechance, meist keine Ausgabeaufschläge, mit geringen Sparbeiträgen kann man in hochwertige Fonds investieren, Anlagerisiko, Todesfallschutz oft begrenzt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.02.2002)
  6. Neben der Mindestlaufzeit von zwölf Jahren muß der Todesfallschutz nun mindestens 60 Prozent der Beiträge ausmachen; über mindestens fünf Jahre muß der Kunde Beiträge einzahlen. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  7. Bis heute ist meist kaum nachvollziehbar, wieviel Geld die Konzerne für Verwaltung und Vertrieb verbrauchen, welche Summe in den Todesfallschutz fließt und was nach vielen Jahren für den Versicherten übrigbleiben wird. ( Quelle: Die Welt vom 27.07.2005)
  8. Wie das Beispiel zeigt, kann sich ein 30-jähriger Mann schon für rund 200 Euro im Jahr einen üppigen Todesfallschutz in Höhe von 150 000 Euro kaufen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.10.2002)