Der ernannte Sachverständige hat in seinem Gutachten vom 27. 11. 1994 Mängel festgestellt; den Kostenaufwand für die Mängelbeseitigung und für die Fertigstellung von Arbeiten hat er mit einer Toleranzmarge von +/- 30 % auf 30000 DM geschätzt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)