Das Gericht hatte TopWare schon am 1. März in einer einstweiligen Verfügung den Vertrieb des elektronischen Telefonbuchs untersagt und die Verfügung nach einem Widerspruch des Unternehmens bestätigt.
( Quelle: )
TopWare habe die Einträge einfach übernommen, ohne die Kosten für die aufwendige Pflege der Telephonbucheinträge zu tragen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Da TopWare einem Verbotsantrag der Deutschen Telekom Medien nicht widersprochen habe, sei auf dem Wege des Versäumnisurteils eine einstweilige Verfügung gegen die Firma ergangen.
( Quelle: TAZ 1995)
TopWare will am 1. Februar mit dem Verkauf der CD beginnen, die rund 34 Millionen Telefonnummern enthält.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Die Firma TopWare in Mannheim erklärte, die CD-ROM sei weiterhin im Handel erhältlich.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
TOPWARE SCHULDIG: Die Telekom-Tochter DeTeMedien hat in einem Verfahren gegen das Mannheime Unternehmen TopWare Schadensersatz zugesprochen bekommen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Mannheimer Softwarefirma TopWare CD Service AG darf ihre Telefonbuch-CD-ROM D-Info 2.0 nicht mehr an den Fachhandel ausliefern.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Unruhe kam erst auf, als das Unternehmen TopWare Mitte vergangenen Jahres ihre D-Info 1.0 zum Dumpingpreis von 49,95 Mark auf den Markt brachte.
( Quelle: Die Zeit 1996)