TopWare

  1. Das Gericht hatte TopWare schon am 1. März in einer einstweiligen Verfügung den Vertrieb des elektronischen Telefonbuchs untersagt und die Verfügung nach einem Widerspruch des Unternehmens bestätigt. ( Quelle: )
  2. TopWare habe die Einträge einfach übernommen, ohne die Kosten für die aufwendige Pflege der Telephonbucheinträge zu tragen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Da TopWare einem Verbotsantrag der Deutschen Telekom Medien nicht widersprochen habe, sei auf dem Wege des Versäumnisurteils eine einstweilige Verfügung gegen die Firma ergangen. ( Quelle: TAZ 1995)
  4. TopWare will am 1. Februar mit dem Verkauf der CD beginnen, die rund 34 Millionen Telefonnummern enthält. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  5. Die Firma TopWare in Mannheim erklärte, die CD-ROM sei weiterhin im Handel erhältlich. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. TOPWARE SCHULDIG: Die Telekom-Tochter DeTeMedien hat in einem Verfahren gegen das Mannheime Unternehmen TopWare Schadensersatz zugesprochen bekommen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  7. Die Mannheimer Softwarefirma TopWare CD Service AG darf ihre Telefonbuch-CD-ROM D-Info 2.0 nicht mehr an den Fachhandel ausliefern. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Unruhe kam erst auf, als das Unternehmen TopWare Mitte vergangenen Jahres ihre D-Info 1.0 zum Dumpingpreis von 49,95 Mark auf den Markt brachte. ( Quelle: Die Zeit 1996)