Totenbestattung

  1. Der Bundesgerichtshof billigte den klagenden Hinterbliebenen zu, "ein Grabmal zu wählen, das ihren eigenen Wünschen entspricht", solange "die Sorge für eine würdige Totenbestattung dadurch nicht gefährdet wird". ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)