Totschlagsanklage

  1. Bei einem Verfahren gegen G. wegen versuchten Diebstahls am 26.1.88 hatte Nagel gar dem Angeklagten eine Totschlagsanklage im Aids-Verfahren angedroht, sollte er die damalige viermonatige Haftstrafe nicht annehmen. ( Quelle: TAZ 1988)