Touristeninformationsbüros

  1. Reiseverkehrskaufleute müssen auch Abrechnungen erstellen, Zahlungseingänge überwachen, Reisedaten speichern, Korrespondenz mit Kunden, Reiseveranstaltern und Touristeninformationsbüros führen, Reklamationen bearbeiten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.08.2004)