"Was nichts daran ändert, daß das Gelände mit den Trainierbahnen ein ideales Areal für den Galoppsport ist."
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Voraussetzung für den Abschluss eines Kaufvertrages ist nach BVVG-Angaben allerdings, dass das Land Brandenburg zustimmt, dass zwei weitere Trainierbahnen verkauft werden dürfen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.03.2001)