Treppenlift

  1. Ein Treppenlift gilt als Baumaßnahme, nicht als Hilfsmittel. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Bei einer außerordentlichen Eigentümerversammlung wurde zweimal über den Treppenlift abgestimmt: Einmal stimmten die Eigentümer der gesamten Anlage mit deutlicher Mehrheit für den Lift, beim zweiten Mal nur die des betroffenen Hauses mit knapper Mehrheit. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.11.2003)