Trockenbaus

  1. Danach erweist es sich, daß Trockenbau sowohl Arbeiten im Außenbereich als auch im Innenbereich umfaßt, dem Tischler-Handwerk aber im Rahmen des Trockenbaus allein eine Tätigkeit im Innenbereich erlaubt ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)