Im Verteidigungsministerium hieß es, unter militärischen Gesichtspunkten sei es zwar korrekt, daß die Soldaten nach der Definition der UNO- Charta einen Kampfauftrag hätten, weil sie bewaffnet seien und angewiesen, sich gegen Angriffe zu verteidigen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)