Umgebungsschutzes

  1. Aus der Schlösserstiftung verlautet indes, die geplante Bebauung sei nicht im Sinne des Umgebungsschutzes des Weltkulturerbes; Generaldirektor Hartmut Dorgerloh erscheint der Bauantrag in der eingereichten Form nicht genehmigungsfähig. ( Quelle: Die Welt vom 07.07.2005)