Umgucken

  1. Hatte doch der als Zeuge geladene Warenhausdetektiv geschildert, die Angeklagte habe den Stift aus dem Regal genommen, in aller Seelenruhe betrachtet und ihn dann - nach mehrfachem sichernden Umgucken - in ihre Einkaufstasche gesteckt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.12.2003)