Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die in einigen Punkten Bundesrecht widerspricht, heben die Leipziger zwar auf, aber die Umschlagsfrage sollen Thüringer Kollegen in einer nochmaligen Verhandlung gefälligst selbst klären.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 31.07.2003)