Unbilligkeitsklausel

  1. In den zwei Berufungsverfahren über die ähnlich gelagerten Fälle am Donnerstag ging es insbesondere um die Unbilligkeitsklausel nach dem OEG, mit dem die Versorgungsverwaltungen in beiden Verfahren die Renten abgelehnt hatten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)