Unentschuldigtes

  1. Unentschuldigtes Fehlen, so heißt es darin, wird mit einer Benachrichtigung des Arbeitsamtes quittiert. ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Unentschuldigtes Fehlen wird auf keinen Fall bei der Gleitzeitrechnung berücksichtigt, sondern führt nach wie vor zum Verdienstabzug. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)