Unentschuldigtes Fehlen, so heißt es darin, wird mit einer Benachrichtigung des Arbeitsamtes quittiert.
( Quelle: TAZ 1997)
Unentschuldigtes Fehlen wird auf keinen Fall bei der Gleitzeitrechnung berücksichtigt, sondern führt nach wie vor zum Verdienstabzug.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)