Unfallfahrerin

  1. Die schwerverletzte Unfallfahrerin mußte sich einer Blutprobe unterziehen, ihr Führerschein wurde beschlagnahmt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Diese hatte den Schaden zunächst ersetzt, wollte ihn aber später von der privaten Haftpflichtversicherung der Unfallfahrerin zurückhaben. ( Quelle: Sat1 vom 23.12.2005)
  3. Die Unfallfahrerin stoppte, stieg kurz aus, schaute zu dem gestürzten Kind und fuhr dann weiter. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 15.02.2005)