Der dortige Kl. hatte im ersten Revisionsverfahren ordnungsgemäß gerügt, das LAG habe einen für die Frage der offenbaren Unrichtigkeit des Bahnarztgutachtens erhebl. Beweisantrag übergangen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Leider enthält der Artikel eine wesentliche Unrichtigkeit, die auch schon in der Überschrift zum Ausdruck kommt:
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)