Unterhaltsschuldners

  1. Dabei stellt der Entwurf nur das verkehrte System vom Kopf auf die Füße: Elterliche Sorge ist keine Pfründe, aus der sich eine geschiedene Frau versorgen kann, und auch kein Platz, um an der Niederlage des Unterhaltsschuldners sein Mütchen zu kühlen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)