Unterliegt

  1. Unterliegt der Anleger also mit seinen Zinseinkünften einem Steuersatz von 30 Prozent, muß er statt der üblicherweise anfallenden 240 Mark Zinssteuer lediglich 80 Mark an das Finanzamt überweisen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Unterliegt Altkanzler Helmut Kohl, bleibt ihm nur eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht. ( Quelle: Tagesspiegel vom 19.09.2003)