Zum Beispiel eine Lebenspartnerschaft, ein Untermietverhältnis oder auch ein Kind über 18 Jahren, für das kein Anspruch mehr auf einen Freibetrag wie Kindergeld besteht.
( Quelle: Abendblatt vom 10.07.2004)
Geschieht dies dennoch, muss der Hauseigentümer den Hauptmieter abmahnen und darauf dringen, das Untermietverhältnis zu lösen.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)